28.04.2023
Die Rechte als Waldeigentümer
Die privaten Waldbesitzer werden wegen der Naturschutzfunktion des Waldes finanziell gefördert, soweit durch
Maßnahmen der Bodenverbesserung eine Erhöhung des Waldwertes möglich ist. Diese geschehen insbesondere durch
Verbesserungen des natürlichen Umfelds und der wirtschaftlichen Bedingungen. Ein wichtiges forstwirtschaftliches
Instrument ist die
finanzielle Förderung
des Waldeigentümers im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der örtlichen
Gemeinde. Eine Richtlinie über forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur und des
Baumbestands sowie der Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Verkaufs von Nutzholz wird vom
Ministerium für Landwirtschaft gerade zur Förderung des Holzrückens mit Rückepferden in ganz Deutschland erstellt.
Die Forstämter führen Beratung durch, und sie unterstützen die Entwicklung einer nachhaltigen Forstwirtschaft
sowie den Erhalt der Schutzfunktion des Waldes und der Verbesserung der forstwirtschaftlichen Erträge.
Der Privatwald in Deutschland nimmt gegenwärtig etwa 42 % der gesamten Waldfläche ein.
Auf Grund zunehmender Privatisierung von Staatswäldern wird dieser Anteil künftig auf etwa 49 % steigen.
Eine Betreuung ist erforderlich auch für alle künftigen Waldbesitzer, also eine Beratung beim
Waldkauf
durch Forstämter, die als Forstbehörden eine Beratung für alle Waldbesitzer anbieten und auch für behördliche
Angelegenheiten zuständig sind.
Die Pflichten als Waldeigentümer
Der Waldbesitzer muss ich darüber informieren, welche Rechte und Pflichten mit dem Waldeigentum verbunden sind,
welche Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Förderung durch Fördermittel der EU bestehen, und welche Grundregeln
bei der Bewirtschaftung von Wald zu beachten sind. Die Waldbesitzer verfügen so über umfangreiche Erfahrungen
der Forstämter und Revierförster, die gut mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind. Denn der
Waldbesitzer hat nicht nur das Recht das Waldeigentum zu bewirtschaften, sondern er hat auch die Pflicht,
Wald im Rahmen seiner Möglichkeiten so zu bewirtschaften, dass die Erholungsfunktion des Waldes trotz
forstwirtschaftlicher Interessen auf Dauer erhalten wird.
Für die Durchführung forstwissenschaftlicher Forschung auf Bundesebene und für die Sicherstellung der
fachlichen Zusammenarbeit im Rahmen der
Forstbetriebsgemeinschaft
unterhält die Forstverwaltung ein forstliches Versuchswesen. Es ist als Einrichtung des
Forstwirtschaftsministeriums in den Forstämtern vor Ort und direkt im Wald durch Ameisen und Bienen vertreten.
Schwerpunkte der Holzgewinnung sind aktuelle Fragestellungen zur Waldpflege mit regionalem Bezug, andererseits
die gemeinsame Verwertung durch Waldgenossenschaften und Lohnunternehmen, die ein landesweites Netz
verschieden große forstlicher Versuchsflächen unterhalten. Käufer und Verkäufer von Waldflächen können diese
Angebote kostenlos nutzen.