28.04.2023
Inkasso durch Rechtsanwalt
Bei jeder Angelegenheit ist zu unterscheiden zwischen dem Hauptanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner und dem
Schadensersatzanspruch aus § 286 Abs. 1 BGB. Der Hauptanspruch ergibt sich etwa aus Kaufvertrag, Darlehensvertrag,
Kreditvertrag oder Versicherungsvertrag. Das
Inkasso von Forderungen,
das in Deutschland als Forderungseinzug bezeichnet wird, sowie die meistens damit verbundene sofortige
Zwangsvollstreckung in Geldforderungen, erfolgt im einfachen und kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahren, wobei
aussergerichtliche
Anwaltskosten dem Schuldner auferlegt werden. Verträge oder Auftragsbestätigungen sind ausgewogen zu gestalten,
doch in bestimmten Punkten zu Gunsten des Gläubigers.
Zusätzlich zur Hauptforderung kann ein Anspruch des Gläubigers auf Ersatz weiterer Nebenkosten bestehen. Das können
etwa Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen sein. Dort kann es rechtliche Probleme wegen der Höhe des Zinssatzes
geben, wenn ein Darlehensnehmer nach außerordentlicher Kündigung des Darlehensvertrages den geschuldeten Betrag
nicht sofort zurückzahlt. Dabei wird auch zu klären sein, ob und in welcher Höhe ein Disagio zurückzuzahlen ist.
Rechtsgrundlage des Verzugsschadens
§ 286 BGB ist die Rechtsgrundlage für den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, insbesondere also für den
Anspruch auf Erstattung von Anwalts- und Inkassokosten; seine Voraussetzungen müssen jedoch im einzelnen dargestellt
werden. Soweit in der Rechtsprechung allgemein gefordert wird, dass die Kosten eines Inkassounternehmens
grundsätzlich zu ersetzen sind, bringt das für die Frage des Verzugsschadens insgesamt wenig. Es muss dabei betont
werden, dass
Ratenzahlungen
im Bereich der Pflichten des Schuldners liegen, soweit nicht der Grund des Anspruchs betroffen ist.
Auch
allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB), die die Abläufe der Vertragsabwicklung klar definieren und die Vorgehensweise bei Leistungsstörungen
umschreiben, können als Möglichkeit zur Vermeidung einer Insolvenz genutzt werden. Eine Bankauskunft ist auch als
Eigenauskunft des Kontoinhabers bzw. als Auskunft zu Gunsten des Gläubigers bei der Schufa möglich, sofern der
Schuldner der Kontoinhaber ist.
Es besteht ferner die Möglichkeit, durch die passende Wahl der Vertragsart (
Kaufvertrag,
Mietvertrag, Reisevertrag) Eigentümer der gelieferten Produkte zu bleiben und den Vertragspartner nur als Besitzer
einzusetzen. Vor der Einleitung jeder Betreibung kann eine Auskunft beim Handelsregister oder beim Gewerberegister
Anhaltspunkte zur Einschätzung des Kostenrisikos geben. Wenn mit dem Schuldner ein
Vertrag
abgeschlossen wurde oder durch eine unterzeichnete Quittung oder einen Lieferschein nachgewiesen werden kann, dass
die Leistung erbracht wurde, so liegen bereits genügend Beweise für das Bestehen der Forderung vor.
Für die richtige Form der Vorgehensweise empfiehlt sich die Konsultation eines Rechtsanwalts. Der Einzug von
Forderungen steht of im Zusammenhang mit Situationen, in denen sich Einnahmen erzielen lassen, und erst
anschließend die Nachweise für die Eheschließung im Ausland erbracht werden können. Gegebenenfalls
muss in solchen Fällen auch ein
Scheidungsanwalt
und Anwalt für Familienrecht hinzugezogen werden.
Nur in besonders schwierigen Fällen, in denen der Schuldner sich hartnäckig weigert zu zahlen, kann das Team von
Inkasso Moskau eingeschaltet werden.